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Discountmarkt auf Föhr
Infos aus dem Rathaus der Stadt Wyk

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Discountmarkt in Alkersum
Die Gemeinde Alkersum die Stadt Wyk um Stellungnahme zur möglichen Ansiedlung eines Discountmarktes im Gewerbegebiet von Alkersum gebeten.

Stellungnahme des Kreisbauamtes
Nach Aussage des Kreisbauamtes ist diese Bauvoranfrage zwar zurückgezogen worden, doch sie kann sofort wieder gestellt werden. Angesichts einer Größe von knapp unter 800 qm bestehen keine planungsrechtlichen Ablehnungsgründe gegen das Vorhaben. Die einzige noch nicht geklärte Fragestellung ist die einer weiteren Zufahrtsanbindung an die Landesstraße. Dieser derzeitige Hinderungsgrund dürfte sich jedoch voraussichtlich ausräumen lassen. Aus Sicht des Kreisbauamtes wäre wegen der Unterzentrumsfunktion der Stadt. ein Discountmarkt sinnvoller in Wyk untergebracht. Dies setzt jedoch voraus, dass kurzfristig eine entsprechende Fläche dafür zur Verfügung gestellt werden kann. Andernfalls ist nicht auszuschließen, dass in Kürze eine Genehmigung für den Standort Alkersum erteilt werden muss in Ermangelung von Ablehnungsgründen.

Rethwisch Fläche im Gewerbegebiet
Die Erben von Herrn Knudtsen-Rethwisch beabsichtigen das Flurstück Nr. 119 im Gewerbegebiet von ca. 10.500 qm Größe an interessierte Gewerbetreibende zu veräußern. Diese Fläche war seiner Zeit von Herrn Rethwisch erworben worden, um das Kaufring-Kaufhaus dorthin zu erweitern bzw. zu verlegen mit den ähnlichen Entwicklungsmöglichkeiten wie damals Coop. Diese Absicht war nach der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 nicht mehr genehmigungsfähig. Denn durch die Einführung einer Verkaufsflächenbeschränkung auf 300qm sollte nach damaliger Auffassung einer städtebaulich nicht wünschenswerten Verlagerung von Einzelhandelsnutzungen aus der Innenstadt ins Gewerbegebiet entgegengewirkt, bzw. die Funktion der Innenstadt geschützt werden.

Fläche der Firma Peter Paulsen im Gewerbegebiet
Die westlich angrenzende Fläche der Firma Peter Paulsen (unmittelbar gegenüber von CG) wird seit kurzem nicht mehr genutzt, weil die Firma Paulsen den Handel mit Massenbaustoffen wie Sand, Grand usw. eingestellt hat. Die neuen Nutzungsabsichten des Herrn Paulsen sind noch nicht bekannt.

Konsolidierung der vorhandenen Verbrauchermarktnutzungen
Durch entsprechende Beschlussfassungen im Bau- und Planungsausschuss am 14.11.2001 ist deutlich gemacht worden, dass nur die beiden bisherigen Verbrauchermarktstandorte Kaufring und Coop weiterentwickelt werden sollen im Interesse einer städtebaulichen Weiterentwicklung in Zusammenhang mit den Belangen der Innenstadt. Dementsprechend ist der baulichen Verknüpfung der beiden Coop - Baukörper zugestimmt worden. Bezogen auf Kaufring soll in wenigen Tagen in der Dezembersitzung die bauliche Weiterentwicklung im Wege eines Bebauungsplanes als Vorentwurfskonzept beraten werden.

Derzeitige Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken
Durch die Aufteilung der ehemaligen Reedereifläche am Ziegeleiweg ist einer Vielzahl von Interessenten die Verwirklichung gewerblicher Bauvorhaben möglich geworden. Geblieben ist der Erweiterungswünsch der Firma CG um 10.000 m2 möglichst im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Standort. Dazu ist anzumerken, dass ohne neues Planungsrecht zu schaffen keine andere Fläche in der
von CG gewünschten Größenordnung zur Verfugung steht als die unter Ziffer 3 beschriebene Fläche.

Entscheidungsmöglichkeiten oder Handlungsoptionen
Vor dem oben beschriebenen Hintergrund stellt sich die Frage nach den
Entscheidungsmöglichkeiten der Stadt und den kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Auswirkungen. Dabei ist entscheidende Ausgangsposition, dass zur Zeit keine geeignete Fläche mit den notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Verbrauchermarknutzung zur Verfugung steht. D. h. es müsste einen verkaufsbereiten Eigentümer geben und zugleich müsste kurzfristig das entsprechende Planungsrecht geschaffen werden.

kurzfristig
Variante l
Die Stadt stimmt dem Discountmarkt in Alkersum zu und verzichtet auf die Ausweisung eines eigenen Standortes für den Discountmarkt.

Pro
- In Alkersum hat der Markt einen inselzentralen Standort, der auch die Wege für die Landbevölkerung verkürzt.
- Eine bereits vorhandene und planungsrechtlich geregelte Fläche wird genutzt.
- Die Stadt Wyk bleibt bei der Verfolgung ihrer bisherigen stadtentwicklungs-politischen Linie konsequent.
- Die Schaffung neuen Planungsrechtes „auf die Schnelle" erübrigt sich.
- Die Stadt bleibt in ihrem Bemühen um die Konsolidierung der bisherigen Einzelhandelsstandorte glaubwürdig. D.h., auch die Fortentwicklung des Bebauungsplanes Nr. 26 mit seinen Bezügen zur Innenstadt erscheint zumindest wahrscheinlich.
- Freie Flächen im Gewerbegebiet in Wyk stehen für andere Nutzungszwecke zur Verfügung.

Kontra
- Die Kundschaft des Discountmarktes aus Wyk hat längere Wege.
- Für die Stadt entfallen die Steuereinnahmen (in welcher Höhe wären die eigentlich zu erwarten?) sowie die evtl. Mitnahmeeffekte für andere Geschäfte in Wyk.
- Es entfällt eine Nutzung für die zentralörtliche Funktion.

Variante 2
Die Stadt Wyk wünscht den Standort des Discountmarktes in ihrem Stadtgebiet. Dies hätte die folgenden Konzequenzen: Es ist kurzfristig eine geeignete Fläche zu finden, deren Eigentümer für diese Zwecke verkaufsbereit ist. Das entsprechende Planungsrecht wäre kurzfristig zu schaffen entweder über eine Neuausweisung von Flächen oder über eine Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes.

Pro
- Es findet sich eine weitere zentralörtliche Nutzung in Wyk.
- Für die Stadt entstehen die Steuereinnahmen sowie die evtl. Mimahmeeffekte für andere Geschäfte in Wyk.
- Für die Kundschaft aus Wyk bleibt es bei kurzen Wegen zu dem Discountmarkt

Contra
- Die seit beinahe zwei Jahrzehnten verfolgte stadtentwicklungspolitische Linie im
Interesse der Innenstadt wird aufgegeben. Ferner wird nun genau dass ermöglicht, was Herrn Rethwisch vor 15 Jahren durch die Bebauungsplanänderung verhindert wurde.
- Das Planungsrecht wird geschaffen voraussichtlich auf Flächen, die für andere Nutzungen sinnvoller eingesetzt wären. Damit gehen Handlungsoptionen für die künftige Entwicklung des Gewerbegebietes verloren (z. B. CG auf der Fläche Rethwisch).
- Die Bereitschaft des Eigentümers zur kooperativen Weiterentwicklung des B-Planes 26 (Kaufring) auch im Hinblick auf den Zusammenhang mit der Innenstadt dürfte nicht unbeeinflusst bleiben.
- Auch für den SPAR-Markt wäre nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung eine Fläche auszuweisen.
- In Alkersum bleibt eine Fläche, auf der ohne größere Schwierigkeiten ein weiterer
Discounter genehmigungsfahig wäre.
- Für die Bevölkerung von Föhr-Land bleibt es weiterhin bei den weiten Wegen.
- Die Auswirkungen auf die Wyker Einzelhandelsstruktur sind schwer abzuschätzen, dürften aber kaum vorteilhaft sein.

Die oben genannten Überlegungen betreffen nur die kurzfristige Entscheidung.

•Mittelfristig
Nachdem die Regelung für das W.D. R. Grundstück den größten Teil der Nachfrage abgedeckt hat, ließe sich mittelfristig mit der Fläche von Rethwisch und Paulsen im Gewerbegebiet eine Möglichkeit für die Erweiterung von CG schaffen (runder Tisch mit allen Beteiligten?). Dann bliebe vorerst kein Bedarf mehr für eine Erweiterung des Gewerbegebietes in die Marsch.

•Langfristig
Das könnte langfristig dazu fuhren, dass dann die bereits als GE ausgewiesene Fläche Fritsch für das Gewerbegebiet aktiviert werden könnte. Dies scheiterte bisher an der Höfeordnung und deren Fristen.

Anmerkungen zum Grundsatz
Die Entscheidung für einen Discountmarkt mit dem Argument, dass dies der Bevölkerung nicht länger „vorenthalten" werden dürfe, löst die Anschlussfrage aus, welche andere bis heute vorenthaltenen Nutzungen noch zugestanden werden müssen (Spielothek, MC Donald, o.a.). Ferner ist damit auch das Ende des Wyker Dosenschwures vorherbestimmt und damit eine erheblicher Makel auf dem „Öko-Image" von Föhr verursacht.

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